AG Bremen: Warten auf dem Telekom-Techniker von 8 bis 16 Uhr
von , veröffentlicht am 14.10.2014Warten auf Samuel Beckett’s Godot… Ich lese gerade ein Urteil des AG Bremen (Az.: 9 C 481/12), dass der von einem TK-Anbieter werktags angebotene Terminvorschlag 8-16 Uhr für die Einrichtung eines Telefonanschlusses nicht ausreichend sei, um damit auf Seiten des Endkunden einen Annahmeverzug zu begründen.
Die Klägerin, ein TK-Unternehmen, kündigte den TK-Vertrag mit dem Beklagten und machte einen Vergütungs- bzw. Schadensersatzanspruch geltend. Zur Begründung führte die Klägerin an, dass der Beklagte das Scheitern der zeitnahen Freischaltung des Anschlusses zu vertreten habe und sich daher im Zahlungsverzug befunden hätte.
Der Beklagte hingegen führte aus, ein Annahmeverzug habe nicht vorgelegen. Insbesondere sei der von der Klägerin vorgeschlagene Termin werktags 8-16 Uhr unangemessen gewesen.
Das Gericht teilte die Auffassung des Beklagten und stellte klar, dass ein werktags angebotener Termin von 8 – 16 Uhr nicht geeignet sei, den Annahmeverzug eines Kunden zu begründen. Zitat: „Einem, heutzutage oftmals in einem Einzelhaushalt lebenden, Arbeitnehmer ist es nicht zuzumuten, einen ganzen Arbeits- bzw. Urlaubstag zu opfern, um gegebenenfalls nach achtstündiger Wartezeit einem Techniker den regelmäßig nur Minuten andauernden Ortstermin zu ermöglichen.“
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8 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA Splendor kommentiert am Permanenter Link
Festlegung auf einen konkreten Tag ist doch schon einmal begrüßenswert.
Vorschlag eines Handwerkers (mir gegenüber). "Ich komme dann so gegen Donnerstag."
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Zumal nicht jeder "Urlaub" nehen kann wie er will: Zitat: "Der Beklagte ist zudem als Lehrer tätig; seine Urlaubsansprüche sind an die Schulferien gekoppelt."
Noch ein Gast kommentiert am Permanenter Link
Muss man es verstehen, dass dieses Urteil gerade jetzt Gegenstand eines Blogeintrags ist? Das Urteil ist vom März 2013 (!), die MMR hat es bereits in ihrer Ausgabe 11/2013 veröffentlicht.
Mattttt kommentiert am Permanenter Link
Ich kann es noch nicht und bedanke mich für den Hinweis.
Gute Entscheidung
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Ich freue mich zu hören, dass das Urteil auf Interesse stößt. Mir ging es in erser Linie darum, ein Forum für die rechtlichen Erfahrungen der Blog-Teilnehmer mit TK-Technikern zu bieten.
Zu den sonstigen Erfahrungen: Immer wieder nett zu lesen: E. Kishons unsterbliche Satire "Warten auf Nebenzahl." http://www.ephraimkishon.de/Satire_Israelis.htm
DSL-Kunde kommentiert am Permanenter Link
...nicht zu vergessen, wie unzuverlässig die Techniker sind.
Im April/Mai brauchte es 3 Termine (immerhin nur "halbtags", 12-16 Uhr) bis der Techniker überhaupt hier war.
Von Gramgebeutelt kommentiert am Permanenter Link
Wenn es mal nur das ist.
Ich wohne mitten in der Innenstadt einer deutschen Landeshauptstadt und warte seit Mai darauf, dass ich einen DSL-Anschluss bekomme, weil der magentafarbige TK-Anbieter erstmal eine Leitung verbuddeln muss.
VAUDSL-Kunde kommentiert am Permanenter Link
Saarbrücken ist nur formell Landeshauptstadt ;)
Und seien Sie nicht so undankbar! Sie mussten 0 (in Worten Null) Urlaubstage für ihren DSL-Anschluss opfern! Bisher.