Kein verfahrensübergreifender Mengenrabatt beim Streitwert

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 24.01.2015

 Eine dogmatisch nicht haltbare Regelung in der ursprünglichen Fassung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit hat das LAG Köln im Beschluss vom 15.12.2014 - 7 Ta 35/14 - beschäftigt.  Dort war noch vorgesehen, dass bei Massenbeschlussverfahren mit wesentlich gleichem Sachverhalt eine degressive Festsetzung des Streitwerts erfolgt, und zwar unabhängig davon, ob die Verfahren einem  oder verschiedene Beschlussverfahren geführt werden. Das LAG Köln hat sich auf den zutreffenden Standpunkt gestellt, dass in eine Streitwertbetrachtung keinesfalls auch vermeintlich oder wirklich gleich gelagerte Fälle mit einzubeziehen sind, die in anderen selbstständigen Beschlussverfahren Streitgegenstand sind. Der Streitwertatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 9. Juli 2014 hingegen enthält eine solche Empfehlung eines verfahrensübergreifenden Mengenrabatts nicht mehr.

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