Erschließungsbeiträge als abzugsfähige Handwerkerleistungen?

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 19.09.2017
Erschließungskosten vor dem Finanzgericht (Großer Arber, 08/2016, C.Koss)

Erschließungsbeiträge sind für den privaten Eigenheimbesitzer meist mehrfach ärgerlich:

  • Sie kosten Geld,
  • der Hausbesitzer ist der festen Überzeugung, dass die anderen Nachbar mehr davon profitieren bzw. viel zu wenig bezahlt haben,
  • man selber es billiger hätte machen können –
  • und vor allen: der böse Nachbar profitiert auch davon!

Zurück zum Steuerrecht: Anders als bei gewerblich genutzten Immobilien bleiben die Erschließungsbeiträge privat genutzter Immobilien einkommensteuerlich bei der Ermittlung der Einkünfte außer Betracht.
Bleibt die Frage: handelt es sich um Handwerkerleistung, die mit 20 % der Lohnkosten, maximal 1200 EUR von der persönlichen Einkommensteuerschuld abgezogen werden dürfen?

Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, nein. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte ist uneinheitlich, bleibt zu hoffen, dass über das Verfahren vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen ist.

Details zu rechtlichen Fragen mit Nachweisen: Koss, BB 2017, 2209.

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