Was der Videobeweis im Fußball uns für den Strafprozess lehrt

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 09.07.2018
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3|4464 Aufrufe

Erstmals bei der WM in Russland kommt der Videobeweis zum Einsatz. Mit großem Erfolg wie uns die FIFA und diverse Experten weismachen wollen. Den Gegenbeweis lieferte im Viertelfinale Brasilien gegen Belgien das Foul des Belgiers Vincent Kompany am brasilianischen Stürmer Gabriel Jesus. Selbst das Offenkundige vor Augen – Kompany trifft noch im eigenen Strafraum den Fuß des Stürmers – pfeift der Schiedsrichter: Ball vor dem Foul im Aus, also Abstoß (und kein Elfmeter und der nach meinem Wissen gegeben werden müsste, selbst wenn mit dem Foul keine Torchance verbunden war; darin könnte aber die Antwort auf die getroffene Entscheidung liegen). Nun kommt‘s: Die Rücksprache mit dem Videoschiedsrichter bestätigt trotz klarem optischen Nachweis die falsche Schiedsrichterentscheidung.

Auch die Strafjustiz kann sich trotz der Sehkraft eindeutiger Bilder irren. Wir alle müssen mit Irrtümern leben, schlimm wird es, wenn wir das nicht wahrhaben wollen und nicht dagegen steuern. Aus dem Viertelfinalspiel kann die Strafjustiz lernen, ganz genau deshalb hinzusehen, um (Justiz-)Irrtümer gerade wegen einer solchen Nachlässigkeit nicht zu begehen.

Wenn gleichwohl falsch entschieden wird, darf man sich nicht wundern, wenn einem der Videobeweis im Fußball wie im Strafprozess der Wahrheit nicht näher bringt – und jedenfalls im Fußball in die Tonne getreten werden sollte, wie jetzt mancherorts gefordert wird.

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3 Kommentare

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Wenigstens bemüht man sich im Fussball, elektronische Aufzeichnungen für die Entscheidungsfindung fruchtbar zu machen. Im (Straf-)Prozess scheut man das wie den Gottseibeiuns persönlich.

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Das Bemühen dort sollte aber nicht so konterkariert werden, wie es im Eingangsbeitrag ja m.E. vollkommen zurecht kritisiert wurde.

Aber auch Thomas Fischer meinte dazu (Zitat):

In der lebhaften Diskussion darüber meldete sich der Vorsitzende einer Strafkammer zu Wort und führte aus: Er sei aus Kapazitätsgründen ganz dagegen. Denn: "Dann müsste die Kammer bei der Urteilsabfassung ja dauernd die Aufzeichnung anschauen. Die Mitschriebe in der Hauptverhandlung sind ja häufig so fehlerhaft, dass man sich darauf kaum verlassen kann." Der Kollege meinte dies ganz ernst und war um die Leistungsgrenzen der Strafkammern besorgt. Und er meinte selbstverständlich damit nicht etwa, es sei ihm "egal", ob man die Wahrheit oder die Unwahrheit feststelle. Sondern er verstrickte sich auf anrührende Weise ins Geflecht von Empirie und Normativität.

Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/strafprozess-just...

Der die DFB-Bundesligaschiedsrichter "korrigierende" sogenannte Kölner-Keller ist leider offenbar nicht immer neutral.

Zum Beispiel verlangte der Kölner Keller im Spiel Stuttgart gegen Gladbach vergangenes Wochenende einen Elfmeter für Stuttgart (am Ende der bereits überschrittenen Nachspielzeit), und der Kölner Keller legte als angeblichen Beweis Bilder vor, auf denen es so aussah, als habe ein Gladbacher einen Stuttgarter im Strafraum zu Fall gebracht.

Der Kölner Keller hatte zugleich auch Bilder, auf denen zu sehen war, daß ein zweiter Stuttgarter Spieler den ersten Stuttgarter Spieler zu Fall gebracht hatte, und der andere Stuttgarter Spieler dann bloß in den Gladbacher Spieler hineinfiel.

Diese Bilder verheimlichte der Kölner-Keller aber gegenüber dem Schiedsrichter.

Der Schiedsrichte hatte ursprünglich richtig entschieden, wurde dann aber vom Kölner-Keller manipuliert, und gab auf Anweisung des Kölner-Kellers hin einen unberechtigten und spielentscheidenden Elfmeter gegen Gladbach (also für Stuttgart).

Derartige sogenannte "Video-Beweise" bringen leider keine Verbesserung von Tatsachen-Entscheidungen, sondern eine Verschlechterung.

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