Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes veröffentlicht

von Achim Kirchfeld, veröffentlicht am 24.10.2018

Das Bundesjustizministerium hat am 10. Oktober 2018 den Regierungsentwurf (RegE) eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes veröffentlicht, mit dem die Regeln über grenzüberschreitende Verschmelzungen (§§ 122a ff. UmwG) erweitert werden sollen.

Im Verhältnis zu dem im September vorgelegten Referentenentwurf (RefE, hierzu bereits der Beitrag von Cornelius Wilk vom 6. September 2018) ergeben sich nur geringfügige, vorwiegend redaktionelle Änderungen. Die einzige rechtliche Änderung bezieht sich auf die Fähigkeit einer deutschen Personenhandelsgesellschaft, als übernehmender Rechtsträger an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung i. S. d. §§ 122a ff. UmwG teilzunehmen. Diese im RefE noch unbeschränkt vorgesehene Fähigkeit beschränkt der RegE nunmehr auf Personenhandelsgesellschaften mit in der Regel nicht mehr als 500 Arbeitnehmern. Nach der Gesetzesbegründung soll hierdurch verhindert werden, dass „der übernehmende oder neue Rechtsträger, der bei Verschmelzung auf eine GmbH der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz unterläge, stattdessen die Verschmelzung auf die mitbestimmungsfreie GmbH & Co. KG wählt.“

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