Und noch ein Lesetipp aus dem Fachdienst: "Das Fax um 23:58 Uhr, das erst nach 24 Uhr bei Gericht eingeht"
von , veröffentlicht am 29.11.2018Ein Fall, wie aus dem Lehrbuch. Der Anwalt faxt in einer Zivilsache um 23.58 Uhr einen Berufungsbegründungsschriftsatz. Zwei Minuten später endet die Frist. Man muss halt Nerven haben...und damit rechnen, dass der Faxeingang erst später stattfindet. Das war zwischen 0:01 und 0:02 Uhr. Nicht rechtzeitig. Und eine Wiedereinsetzung gab es auch nicht (BGH, Beschluss vom 27.09.2018 - IX ZB 67/17, BeckRS 2018, 25960). Schön zu lesen, was im Fachdienst dazu steht. HIER!
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