Nun tritt auch die Änderung des BtMG in Kraft

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 16.07.2020
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht|3955 Aufrufe

Nach der Änderung des NpSG letzte Woche erfolgte heute auch die Verkündung der 20. Verordnung zur Änderung von Anlagen des BtMG vom 10.7.2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 1691). Mit ihr wird das synthetische Cannabinoid 5F-MDMB-PICA (auch 5F-MDMB-2201 genannt) in Anlage II aufgenommen und das Benzodiazepin Clobazam wird in Form einer Suspension bis zu einem bestimmten Wirkstoffgehalt als ausgenommene Zubereitung eingestuft (s. dazu meinen Beitrag vom 6.6.2020). Die Verordnung tritt morgen in Kraft.

Zur Rechtslage bei den ausgenommenen Zubereitungen s. meinen Beitrag vom 5.8.2019.

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