Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 tritt in Kraft

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 29.12.2020
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Im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2020 wurde das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 veröffentlicht. Einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren um 10% und  im Bereich sozialrechtlicher Mandate um zusätzliche 10 % zum 01.01.2021 steht daher nichts mehr im Wege. Gleichzeitig enthält das Kostenrechtsänderungsgesetz eine ganze Reihe struktureller Verbesserungen im Bereich der Anwaltsvergütung, die es umzusetzen gilt.

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