Verfahrenswert im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 05.02.2021
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2842 Aufrufe

Das OLG Düsseldorf hat sich im Beschluss vom 30.09.2020 – 3 WF 72/20 mit der Frage befasst, welcher Verfahrenswert im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG anzusetzen ist. Es schloss sich nicht Auffassung an, dass dieses Verfahren gerichtsgebührenfrei ist, sondern nach seiner Auffassung ist der Verfahrenswert nach § 45 FamGKG zu bestimmen. Dieser Verfahrenswert ist dann auch für die Anwaltsgebühren maßgeblich. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis, dass der Verfahrenswert in § 45 FamGK durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 von 3000 auf 4000 € erhöht worden ist. Zusammen mit der Erhöhung der Tabellenwerte führt dies immerhin bei der Verfahrensgebühr zu einer Verbesserung von rund 38 %.

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