Arbeitsminister Heil will "Bildungszeit" und "Bildungsteilzeit"

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 14.12.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3045 Aufrufe

Der Plan ist nicht neu, jetzt aber von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden: Die Einführung einer "Bildungszeit" bzw. "Bildungsteilzeit". Arbeitnehmer sollen Anspruch auf eine Freistellung von der Dauer eines Jahres (oder Teilfreistellung bis zu zwei Jahre) haben, um sich beruflich weiterzubilden. Während dieser Zeit sollen sie eine dem Arbeitslosengeld entsprechende Sozialleistung, also 60 % bzw. 67 % vom letzten Nettoeinkommen (§ 149 SGB III), erhalten.

In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Heil auf die Frage, was dieses Instrument für die Menschen praktisch bedeute: 

Die neue Koalition wolle ein System von Bildungszeiten und Bildungsteilzeiten nach österreichischem Vorbild (dort: Bildungskarenz) in Deutschland einführen. Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über ihre Weiterbildung träfen, bekämen die notwendige Zeit und das notwendige Geld hierfür. Bei einer Bildungszeit von bis zu einem Jahr erhielten die Berechtigten von der Bundesagentur für Arbeit eine dem Arbeitslosengeld entsprechende Leistung. Auch eine Bildungsteilzeit von bis zu zwei Jahren solle möglich werden. Heil:

Die Bildungszeit muss so selbstverständlich werden wie die Elternzeit.

(Mit Material aus dem Interview von Hubertus Heil mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland)

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