Keine AGBrechtliche Kontrolle der Höhe eines anwaltlichen Stundensatzes

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 11.02.2022
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2078 Aufrufe

Mit der stets spannenden Frage, welcher anwaltliche Stundensatz noch angemessen ist, hat sich das OLG Düsseldorf im Hinweisbeschluss vom 23.11.2021 – 24 U 355/20 -  befasst und sich dabei auf den Standpunkt gestellt, dass die Angemessenheit eines anwaltlichen Stundensatzes unter anderem von der Kostenstruktur der jeweiligen Anwaltskanzlei abhänge. Anwaltskanzleien mit wenig Personal, zum Teil mit Familienangehörigen, in ländlichen mietpreismäßig günstigen Landesteilen könnten deutlich anders kalkulieren als international tätige Großkanzleien in Städten mit teuren Mieten und einem großen und kostspieligen Personalbestand. Im konkreten Fall ließ das Gericht Stundensätze von 625, 710 und 500 EUR unbeanstandet. Zutreffend ist das Gericht auch dem Argument der Beklagten, es lägen unzulässige AGB vor, und in diesem Zusammenhang die Höhe der Stundensätze beanstandet hatte, nicht gefolgt. Der AGBrechtlichen Kontrolle unterlägen nur Klauseln, die die Bedingungen der Leistungserbringung regelten. Klauseln, die Art, Umfang und Güte der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmten, seien dagegen per se von einer Inhaltskontrolle ausgenommen.

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