Hinweisgeberschutz: Externe Meldestelle

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 15.08.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1268 Aufrufe

Im Bundesgesetzblatt ist jetzt (hier) die Verordnung über die Organisation der nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einzurichtenden externen Meldestelle des Bundes (Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestelle-des-Bundes-Verordnung – HEMBV) verkündet worden.

Der externen Meldestelle können Hinweise schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege übermittelt werden. Ab dem 1.7.2024 ist eine anonyme Kontaktaufnahme und Kommunikation mit der Meldestelle möglich. Die Meldestelle ist auch für die Information und Beratung über den Hinweisgeberschutz zuständig. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums.

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