Kein Rechtsschutzbedürfnis für ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG nach vollständiger und vorbehaltloser Begleichung der Anwaltsrechnung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 14.01.2024
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|823 Aufrufe

Das OLG Hamm hat sich im Beschluss vom 20.4.2023 – 3 W 6/23 – mit der Frage befasst, ob noch nach vollständiger und vorbehaltloser Begleichung der Anwaltsrechnung ein Festsetzungsverfahren der Anwaltsvergütung nach § 11 RVG möglich ist. Das Gericht stellte sich auf den zutreffenden Standpunkt, dass grundsätzlich das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach            § 11 RVG auch dazu dient, den im einem gerichtlichen Verfahren tätig gewordenen Rechtsanwalt eine Möglichkeit zu verschaffen, wegen seiner gesetzlichen Vergütung einfach und schnell zu einem Vollstreckungstitel gegen seinen Auftraggeber zu gelangen. Eines solchen Vollstreckungstitels bedarf es jedoch nicht, wenn bereits eine vollständige, vorbehaltlose Zahlung an den Rechtsanwalt auf eine den Anforderungen des §§ 10 Abs. 3 RVG entsprechende Rechnung erfolgt ist.

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