Plattform-Richtlinie: Sie kommt - nicht - oder doch?

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 05.02.2024
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1235 Aufrufe

Vor drei Jahren hatte die EU-Kommission den Entwurf für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgelegt (COM(2021) 762 final). Von Anfang an umstritten waren vor allem die Vorschriften, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Vermutung begründen sollen, dass ein Plattformbeschäftigter Arbeitnehmer ist. Die Vorstellungen von Europäischem Parlament und Rat gingen weit auseinander. Der Rat wollte die in vielen Mitgliedstaaten übliche selbstständige Tätigkeit auf Plattformen nicht zu stark beschränkt wissen. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft hat im 2. Halbjahr 2023 den Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament moderiert. Mitte Dezember vermeldete sie eine Einigung in diesen Trilog-Verhandlungen. Diese war jedoch nur von kurzer Dauer. Die Mitgliedstaaten waren nicht hinreichend eingebunden gewesen. Die große Mehrheit im Rat lehnte die Einigung ab, sodass der formelle Beschluss erst gar nicht auf die Tagesordnung genommen wurde. Jetzt versucht die belgische Ratspräsidentschaft, noch bis zu den Europawahlen Anfang Juni 2024 eine Einigung zu moderieren. Anderenfalls fiele der Entwurf der Diskontinuität anheim.

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