Doppelter Hilfswert Gegenstandswert beim Ausschlussantrag gegen den Betriebsratsvorsitzenden
von , veröffentlicht am 10.03.2024Die Streitwerte im kollektiven Arbeitsrecht werden vielfach als unzureichend empfunden. Umso erfreulicher ist daher die Entscheidung des LAG Nürnberg im Beschluss vom 25.1.2024 – 2 Ta 1/24 - , welches sich auf den Standpunkt stellte, dass ein Ausschlussantrag nach § 23 I BetrVG, der sich gegen den Betriebsratsvorsitzenden richte, regelmäßig mit dem doppelten Hilfswert des §§ 23 III 2 RVG zu bewerten sei. Denn der Ausschluss gerade des Betriebsratsvorsitzenden wirke sich in qualifizierter Weise auf die Arbeit des Betriebsrats aus.
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