Kostenerstattung in Höhe der RVG-Gebühren bei Vertretung durch einen Hochschullehrer

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 20.03.2024
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|908 Aufrufe

Das VG Berlin hat er sich im Beschluss vom 14.2.2024  - VG 14 KE 34/23 - mit der Frage befasst, welche Kosten eine Partei erstattet verlangen kann, wenn sie sich im Rechtsstreit durch einen Hochschullehrer vertreten ließ. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass eine unmittelbare Anwendung des RVG für Hochschullehrer nicht möglich ist. Mangels geeigneter anderer Maßstäbe dränge sich aus praktischen Erwägungen jedoch auf, die Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule in Höhe der einem Rechtsanwalt gesetzlich zustehenden Gebühren und Auslagen im Verwaltungsprozess als erstattungsfähig anzuerkennen

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