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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wie wäre der Fall zu sehen, wenn der Diebstahl nicht als Straftat verurteilt wurde, sondern der Dieb lediglich auf Rückzahlung verklagt und rechtskräftig dazu verurteilt wurde? Der gesetzliche Betreuer der Erblasserin hatte das so gehandhabt bei dem Fall, den ich im Auge habe.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Dazu habe ich noch diese Abwägung und Typisierung von Nebenklagen gefunden:
https://www.cilip.de/2007/08/17/zwei-seiten-einer-medaille-ueber-chancen...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nocheinmal mit allem Nachdruck und aller Deutlichkeit: Wer sich absichtliche Verfälschungen von Zitaten leistet wie Steffi, der hat sich völlig disqualifiziert, Behauptungen ohne alle Belege, auch noch nach Anfrage dazu, stehen dem kaum nach.
Von mir gäbe es da auch einmal noch die gelbe Karte mit der Möglichkeit zu einer Erklärung, Darlegung, Verteidigung oder Richtigstellung, danach aber auch mal die rote Karte dafür.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Urteilskritik ist ja in Ordnung, aber erstens richtige Kritik ohne Lügen, absichtliche Verfäschungen und Falschbehauptungen, oder reine Spekulationen, und zweitens reicht Urteilskritik nun nicht mehr aus.
Was aber RA Strate dazu bot, ist m.E. viel zu wenig und auch nicht in sich schlüssig, das heißt, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme sind m.E. nicht erfüllt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch eine Einfahrt zu einer Tiefgarage ist sehr deutlich zu erkennen, was nun aber vielleicht noch als Detail interessant wäre, gibt es Zugänge aus dieser Tiefgarage zu den einzelnen Reihen-Häusern, oder einen Ausgang aus dieser Tiefgarage für alle Häuser gemeinsam, denn weder im Urteil noch durch Aufnahmen von oben ist das ja zu erkennen.
Die Zufahrt zu einer Tiefgarage für PKW wird durch Personenausgänge noch ergänzt, auch aus brandtechnischen Gründen zum Feuerschutz ist das ja notwendig.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Übrigens war der ehemalige Rocker, der in der HV am 12. Verhandlungstag als Zeuge auftrat, worüber auch die Offenbach Post berichtet hatte, kein "Beschuldigter" in diesem Verfahren gegen A. D. gewesen, wie Herr Steffler meinte in seinem Schreiben meinte.
Wer die StPO nicht kennt, kann ja unter dem Stichwort "Beschuldigter" auch das Internet wieder zu Rate ziehen.
Das aber nur noch am Rande erwähnt, denn hier in diesem Blog lesen ja meistens Juristen, die die termini kennen, selber wissen, was die Pflichten und die Rechte von Zeugen in einem Strafverfahren sind und wie jemand zum "Beschuldigten" wird, darum müssen Zeugen auch vor ihren Aussagen ordentlich belehrt und können auch noch vereidigt werden.
Der Meineid ist kein Kavaliersdelikt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein "Zeugnis" von Herrn Steffler mit dem Titel "Einspruch & Gegengutachten" zum "Wiederaufnahmeverfahren Andreas Darsow" ist auch noch da zu lesen:
https://docplayer.org/39630766-Wiederaufnahmeverfahren-andreas-darsow-az...
Das Internet hat seine eigenen Archive, und das ist auch gut so in diesem Fall.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Solange Steffi die Fallanalyse des BKA nicht kennt, nur darüber schwadroniert, kann er auch keine vernünftigen Fragen dazu stellen, die aber auch nur jemand beantworten kann, der die Fallanalyse des BKA selber kennt.
Laut der Angaben von SV Winkelsdorf sind die 4 Zeugenaussagen jedenfalls in sich widersprüchlich.
Also eine Quatsch-Frage bzw. Quatsch-Aussage Steffis.
Der im Urteil genannte Karl Müller dürfte der Nachbar Hans Müller sein, das ergibt sich aus dem Kontext, ist also vermutlich ein unabsichtlicher Namensfehler und kein "Beinbruch", eignet sich auch nicht für eine große Staatsaffäre, die Steffi daraus wieder aufbauschend aus durchsichtigsten Gründen macht.
Selber lässt Steffi aber alle Fragen zu seinen bewussten und absichtsvollen Fälschungen unbeantwortet, denn ein angeblicher Diplomingenieur kann bei einem Schall-Dämpfungsmaß von ungefähr nur geschätzten 20dB bei der Souterraintür mit ihren großflächigen Glasfüllungen nicht von a) einer "schalldichten Kellertüre" sprechen,
b) daß er selber die Blätter 52 und 53 besitzt,
c) daß eine Mauser C96 explizit erwähnt wurde im Urteil oder vom BKA,
d) daß er von PMC USA anderslautende Auskünfte erhalten habe als 1110 fps für die Munition PMC Bronze mit 124 grain FMJ.
Das sollte mal nur für den Anfang reichen, denn auch andere Falschbehauptungen und rotzfreche Lügen Steffis sind ja hier in diesem Thread noch lesbar.
Erst mal nun selber Butter bei die Fische geben.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Aus eigener Erfahrung weiß ich übrigens, daß selbst bei einer wörtlichen Protokollierung durch einen Protokollführer der Sinn einer Frage oder Aussage nicht immer richtig wiedergegeben werden kann, da Betonungen und Hebungen der Stimme manchmal erst den wahren Sinn eines Satzes ergeben.
Ein Beispiel:
"Herr Müller weiß darüber Bescheid?" Das ist eine Frage, die einen Zweifel ausdrückt.
"Herr Müller weiß darüber Bescheid!" Das ist eine Aussage, die einen Zweifel ausschließt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auf den nach dem Blatt 54 folgenden weiteren Blättern der UA wird aber auch noch auf Widersprüchlichkeiten in den Zeugenaussagen zu den nächtlichen Geräuschen noch eingegangen.
Aber Steffi pickt sich in seiner bekannten Art Texte zu verfälschen ja immer nur einzelne "Rosinen" für sich heraus, das sind die einfach zu durchschauenden Methoden eines Fälschers, das hat auch mit Seriösität ja nichts zu tun.
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