Benutzeranmeldung
Jetzt Mitglied werden
Neueste Beiträge
Viel diskutiert
Neueste Kommentare
Evelynn kommentierte zu Auto wurde in Italien beschlagnahmt: Was ist mit der deutschen Kfz-Steuer?
Gast kommentierte zu BVerfG und Online-Durchsuchung
Gast kommentierte zu BVerfG und Online-Durchsuchung
Vitto Cheri kommentierte zu TransPerfect: a fateful inquiry, push-back, and the Streisand effect
Meine Kommentare
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
>"Natürlich ist es gut und richtig, hier ein Strafverfahren durch eine Strafanzeige und Strafantragsstellung in Gang zu setzen" - bitte? Ist das ernst gemeint? Ich dachte, die Zeiten, in denen man Leuten wegen Beleidigungen Strafverfahren aufhetzt, sollen der Vergangenheit angehören?
Die deutsche Polizei/Justiz beschäftigt sich mit fast 200000 Beleidigungsfällen im Jahr. Was verfolgt wird und was eingestellt wird ist die pure Willkür. Man kann sich denken wie es grundsätzlich kollegial läuft.
Oft habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass die Äußerungen der Juristen, Polizisten und Sachverständigen in einem Gerichtssaal häufig von einer unendlichen Dummheit getragen werden. Man kann sagen, nichts ist so dumm, dass es nicht in einem deutschen Gerichtssaal ernsthaft geäußert werden könnte. Hier herrschen nicht die Regeln der Wissenschaft, sondern die des Stammtisches, der Küche oder der Straße. In jedem Kindergarten greift irgendwann die Erzieherin ein, wenn ein Dreijähriger verzweifelt versucht, den rechteckigen Formstein in eine runde Öffnung zu hämmern. Bei Gericht wird die Öffnung eben passend gemacht, mit Gewalt. Für solche Fälle wünschte ich mir eine Gerichtskindergärtnerin. Kleinste Informationsbrocken reichen aber schon, damit sie sich eine Meinung bilden und diese in Form von Beschlüssen, anderen Entscheidungen nach außen tragen - willkommen auf »Mount Stupid«. (Buch: Der Strafwandler)
Ich habe auch schon einen solchen dummen schädigenden Schwachsinn bei Gericht erlebt für den es gar keine Beschreibung mehr gibt, denn er geht über die Vorstellungskraft von Menschen üblicherweise hinaus. Gerade habe ich es wieder mit so einer Richterin zu tun (Bevor sich der Geschäftsverteilungsplan änderte war ein Richter zuständig und es war noch alles in Ordnung). Man weiß immer nicht ob man absichtlich (rechtlich) verarscht werden soll, weil das eigentlich ohne Absicht so gar nicht möglich ist, denn so dumm kann keiner sein. Das Problem tritt besonders immer auf, wenn man nicht anwaltlich vertreten ist, weil man sich einen Anwalt finanziell nicht leisten kann. Das zeugt eigentlich zusätzlich von Absicht.
Justizgeschädigter Bernd Schreiber: „Ich sag Ihnen mal etwas anderes. Ich bin ja nicht als Justizkritiker auf die Welt gekommen, sondern man hat mir in der Schule beigebracht 2 und 2 ist 4. Das habe ich geglaubt. Später hat die Lehrerin gesagt, wir leben im Rechtsstaat, dem besten Staat den wir haben. DDR war Scheiße, das Dritte Reich war Scheiße aber wir sind gut. Ich hab auch das geglaubt.
Und dann habe ich seit 1990 eins um andere mal erleben müssen wie ich verarscht worden bin.“
"...Das ärgerliche für mich ist, dass es mich so aufgeregt hat, dass ich dann für eine Woche im Krankenhaus lag hinterher"
Amtsgerichtschef Grewer grinsend: "Aber ich habe doch gute Wort für Sie gefunden. ...Vielleicht können wir uns aber trotzdem einigen. Wenn Sie sagen Sie unterstellen mir nicht, dass ich das bewußt gemacht habe um Sie zu ärgern oder um ein Unrechtsurteil zu machen, dann wären wir uns schon einig. ..."
Und da stellt sich dann gerne auch die Frage wie man die (rechtliche) Dummheit einer Entscheidung etc. inhaltlich moniert ohne das die möglichst genau zu beschreibende Tatsache eine Beleidigung ergibt.
Dazu wird man dann gerne auch noch mit Sprüchen in Gerichtsprospekten oder auf der Internetseite verspottet:
Auf den folgenden Spruch habe ich mich auch bei einer Beschwerde berufen, dessen Bearbeitung über 6 Jahre gedauert hat wobei über 40 Eingaben notwendig waren, damit Bearbeitung eintritt.
Eine 6 Jahre dauernde Bearbeitung eines Reiseentschädigungsantrags ist dort in keinster Weise zu beanstanden, sondern stellt normalübliches korrektes Bearbeiten dar.
Auf der Internetseite des OLG-Bamberg:
Der Präsident des OLG-Bamberg: „…ist es Anspruch und Ziel des Oberlandesgerichts Bamberg, den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, schnelle undeffiziente Erledigung ihrer rechtlichen Anliegen zu ermöglichen.…somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz beitragen.
Das fiel mir gleich eine Problem auf. Wenn man eine bürgerfreundliche und bürgernahe Justiz anstrebt - Auf welchem Stand ist man denn dann derzeit?
So habe ich den Präsidenten des OLG-Bamberg gefragt auf welchem Stand man in der äusserst miserablen Justiz in Coburg und Bamberg im Verhältnis zu dem angestrebten Ziel auf einer Skala von 0-100% schon gekommen ist, denn weit kann man ja noch nicht gekommen sein?
Außerdem fragte ich was zur Zeit durchgeführt wird und geplant ist um das Ziel zu erreichen?
Es ist klar, dass gar nichts durchgeführt wird/wurde und auch nichts geplant ist.
Eine Antwort habe ich natürlich nicht erhalten aber der makabre Lügenspruch wurde dann von der Internetseite entfernt.
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
Polizei erstattet 6,60€ für zerstörtes Cannabis, Bürger dürfen durch Polizisten straflos beleidigt werden
...Die Ermittler hatten keine Zweifel am Vorliegen einer ehrverletzenden Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte das Vorliegen einer Beleidigung, geht jedoch davon aus, dass sich ein solcher Vorfall durch den Polizeibeamten auch ohne eine Bestrafung nicht wiederholen wird und stellte das Verfahren gegen den Beamten wegen Geringfügigkeit ein.
Auch durch Richter und Staatsanwälte darf man beliebig straflos beleidigt werden was in der Regel auch noch mit unrechtmässiger bürgerschädigender staatlicher Gewalt einher geht.
Umgekehrt wird man natürlich auch gerne für Kritik an üblen Machenschaften dieser Leute wegen Beleidigung verurteilt.
Es geht aber noch besser:
§ 17AGO Bayern – Bearbeitung besonderer Fälle
(1) Enthält ein Eingang grobe Beschimpfungen oder Beleidigungen von Behörden, Behördenangehörigen oder Dritten und ist er nicht an eine Frist gebunden, wird dem Absender mitgeteilt, dass der Eingang wegen der ungehörigen Form nicht bearbeitet wird. Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn kein bestimmter Antrag gestellt ist. Die Abgabe an andere Behörden und die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung bleiben unberührt.
Diese Vorschrift wird auch an den Gerichten in Bayern angewandt. Das sieht man dort als völlig rechtmässig an.
Ein Verstoss gegen Artikel 19 Abs. 4 GG, Artikel 17GG oder Artikel 103 Abs. 1 GG liegt nicht vor.
Für eine Popularklage zur Abschaffung der Vorschrift wollte das Bayerische Verfassungsgericht 1000 EUR Vorschuß, weil diese erfolglos sein würde.
Was in Eingaben eine Beleidigung darstellen soll erfährt man nicht. Auch die Popularklage dürfte eine Beleidigung darstellen, da damit Verfassungsverletzungen durch die Vorschrift von Richtern in Bayern moniert werden. Der Vorwurf verfassungswidrigen Verhaltens stellt gerne eine Beleidigung dar.
Was man auch nicht erfährt ist, wie denn die Beleidigung und grobe Beschimpfung überhaupt definiert ist.
Das kann sich dort jeder nach emotionalem Recht selbst beliebig im geheimen ausdenken und damit Klagen, Beschwerden usw. zur Nichtbearbeitung deklarieren. Dagegen gibt es kein Rechtsbehelf, da auch ein solcher wegen der darin enthaltenen monierung von Grundrechtsverletzungen und damit Beleidigungen nicht bearbeitet werden braucht.
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
Au man wir haben 2020.
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
Es war ganz bestimmt keine korrekte behördliche Handhabung. Warum erzählen Sie so etwas?
Es beinhaltet interessanterweise auch genau das was von Herrn Würdinger beanstandet wurde.
6 rechtlich sinnlose und nutzlose (ausführliche und dedizierte) Fantasieentscheidungen zur Bürgerschädigung bezügl. einer Unfallregulierung in Coburg, 08.06.2020
2013 gabe es die letzte abweisende Entscheidung über den PKH-Antrag ob die Versicherung gemäss ihrer Erklärung eine korrekte Haftungsfestellung vorgenommen hat.
Jetzt im Jahr 2010 hat die Verischerung die Erklärung abgegeben.
Aufgrund der Aussage, dass ein Richter, dem ich vorwarf schizophren sein zu müssen, wenn er feststellt, dass er seine Entscheidung 2 mal überprüft habe und diese zu 100% richtig sei, bin ich wegen Beleidigung verurteilt worden.
Aufgrund der Erklärung der Versicherung über die er entschieden hat, die aber damals gar nicht vorlag, ergibt sich jetzt aus der Erklärung, dass diese nicht mit seiner Entscheidung übereinstimmt.
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
1 BvR 2459/19
Aus der Klageschrift sei keinerlei Zusammenhang des Anliegens des Beschwerdeführers mit der geistigen Gesundheit der betroffenen Leiterin des Rechtsamts erkennbar. Die Klageschrift führe nichts dazu aus, dass diese mit Angelegenheiten der Stadtbibliothek befasst sein könnte und mit dem konkreten Gegenstand der Klage vorbefasst gewesen wäre.
Dabei konnte das Landgericht maßgeblich auf den erheblich ehrschmälernden Gehalt der Äußerung und den nur schwach ausgeprägten Sachbezug abstellen.
Bei der Gewichtung der durch eine Äußerung berührten grundrechtlichen Interessen ist zudem davon auszugehen, dass der Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266 <293>). Allerdings bleibt auch der Gesichtspunkt der Machtkritik in eine Abwägung eingebunden.
Es gab keinen nur einen schwachen Sachbezug in Zusammenhang mit der Klage. Ausserdem war es keine Machtkritik.
1 BvR 2397/19
„asoziale Justizverbrecher“, „Provinzverbrecher“ und „Kindesentfremder“, die Rechtsbeugung begingen und Drahtzieher einer Vertuschung von Verbrechen im Amt seien. Der erste Beitrag behauptet insbesondere einen „Tatverdacht struktureller Korruption in einem Netzwerk bayerischer Justizjuristen“, einen „Umgangsboykott“, eine „asoziale … parteipolitisch verseuchte Justiz“ und macht ohne nähere Erläuterung geltend, der Senat habe auf Geheiß des namentlich genannten „rechtsradikalen“ Präsidenten des Oberlandesgerichts offenkundig massiv rechtsbeugend agiert. Im zweiten Beitrag, der mit einer Reihe von Schlagwörtern wie „Rechtsradikale in der Justiz“, „strukturelle Korruption“, „Straftaten im Amt“ und den Namen verschiedener an diesem und an vorangegangenen Verfahren beteiligter Personen versehen und mit der Überschrift „Justizverbrecher und Hauptakteure“ überschrieben ist, wiederholt der Beschwerdeführer seine Vorwürfe. Diverse Personen werden namentlich genannt, abgebildet und als „Täter“, „Verantwortliche“ oder „Justizverbrecher“ bezeichnet, unter anderem die Anwältin der Gegenseite, die abgebildet und als „widerwärtige und bösartige Hetzerin“ bezeichnet wird. In einem dritten Beitrag mit der Überschrift „Asozialer Justizverbrecher und Kindesentfremder [es folgt der volle Name des Vorsitzenden des OLG-Senats] weiter durch Täterumfeld OLG Bamberg gedeckt: Klageerzwingung und weitere Strafanzeige“ werden erneut der Vorsitzende des entscheidenden Senats des Oberlandesgerichts und dessen Präsident abgebildet und als „Drahtzieher“ verschiedener Verbrechen und Vertuschungen beziehungsweise als „Justizverbrecher“ bezeichnet. Verschiedenen Beteiligten wird erneut Rechtsbeugung vorgeworfen, mit der beabsichtigt sei, den Beschwerdeführer in den Suizid zu treiben.
Da dürfte er Sinngemäß bezogen auf die kollegiale Deckerei noch nicht einmal so unrecht haben, denn ich habe mit den ganzen Juristen dort auch zu tun. Sie nennen ihre Justiz ein "Wohlfühlklima", "Glücksfall" usw. (Die Justiz in Bayern ist eine "große Familie": Systemfehler, Der Spiegel 51/2013). Auch für die schwachsinnigsten Entscheidungen haben sie sich bei mir auch noch untereinander in Beschwerden kollegial gelobt.
Zwar handele es sich wegen des sachlichen Bezugs und der verständlichen schweren emotionalen Situation des Beschwerdeführers nicht um Schmähkritik. Bei einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen überwiege jedoch der Ehrschutz. Den drei unter Namensnennung und Bebilderung im Internet veröffentlichten Beiträgen sei der Vorwurf zu entnehmen, dass die Mitglieder des entscheidenden Senats des Oberlandesgerichts und ihr Dienstvorgesetzter allgemein dazu neigten, Bürger in kollusivem Zusammenwirken gleich einer organisierten Bande ohne Ansehen des Rechts um ihre gesetzlichen Rechte zu bringen.
Das Ergebnis der von den Fachgerichten vorzunehmenden Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben (vgl. BVerfGE 85, 1 <16>; 99, 185 <196 f.>; stRspr). Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es lediglich zu überprüfen, ob die Fachgerichte dabei Bedeutung und Tragweite der durch die strafrechtliche Sanktion betroffenen Meinungsfreiheit ausreichend berücksichtigt und innerhalb des ihnen zustehenden Wertungsrahmens die jeweils für den Fall erheblichen Abwägungsgesichtspunkte identifiziert und ausreichend in Rechnung gestellt haben.
(c) Ebenfalls und vor allem stellen die Entscheidungen in nachvollziehbarer Weise auf die wiederkehrende, besonders hartnäckige und durch die Namensnennung, den anklagenden Duktus und die Untermalung durch Bilder anprangernde Form der Äußerungen ab, die diesen eine gesteigerte verletzende Wirkung verlieh.
Aus den angegriffenen Entscheidungen geht jedoch klar hervor, dass und inwiefern er hier das Maß und die Form durch die Meinungsfreiheit gedeckter Kritik und Empörung verlassen hat.
1 BvR 1094/19
Verurteilung wegen:
„Weitere Dienstaufsichtsbeschwerden behalte ich mir ausdrücklich vor. Sie jetzt zu erheben, dürfte allerdings sinnlos sein: Solange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt. Aber vielleicht führt ja die Landtagswahl im Mai 2017 hier zu Verbesserungen […]“.
Die Entscheidungen der Vorinstanzen wurden aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich.
1 BvR 362/18
Es erfolgte eine Verurteilung wegen:
„Dieses weitere Verhalten des Herrn H., besonders bereits unter dem Vorverhalten der Behörde in der Sache mit einem absolut ungenügenden Arbeiten, sehen wir mittlerweile nur noch als offenbar persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich und insgesamt asozial uns gegenüber an.“
Die Entscheidungen der Vorinstanzen wurden aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich.
Ich sehe da keinen rechtlichen Zusammenhang zu dem genannten Freisler Vergleich. Zu mal der Vergleich das wahrheitsgemäß in seinem Sinnzusammenhang ausdrückt was in der Justiz auch vorkommt. Was aber natürlich nicht untersucht wird, weil man diese Wahrheit nicht festetellen möchte.
Ist es nicht ohnehin heute schlimmer in seinen Grundrechten und Menschenrechten verletzt zu werden unter dem Deckmantel des Staates, dass diese Rechte heute angeblich für alle geschützt würden.
EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER (Der in der bayerischen Justiz auch weiterhin Karriere gemacht hätte)
Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen. Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen.
Der Spiegel 50/1968, Seite 81
Sie waren damals in dem sozialen materiellen Rechtstaat des höchsten deutschen Richters Adolf Hitler, auch nur dem Gesetz unterworfen und das ist kein strafwürdiger Zustand. Andere haben später auch Bundesverdienstkreuze erhalten.
Und der Mordparagraf nach völkischem Recht, den Roland Freisler 1941 formulierte, steht so bis heute im StGB.
Sollte man sich da nicht geehrt fühlen mit dem damaligen zweithöchsten Richter verglichen zu werden?
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
Oberrichter am Stadtgericht Berlin auf der Gründungsversammlung des DDR-Richterbundes:
"Wir wollen den Justizanteil an stalinistischer Deformation, zu dem wir uns bekennen, selbst bereinigen und sind dazu kooperationsbereit."
OLG-Präsident von Breslau und vormaliger Berliner GStA Friedrich Jung im Jahr 1935: ""die deutsche Staatsanwaltschaft ... zu einem Werkzeug in der Hand des Führers geworden ist, das ihm – bis in seine letzten Gliederungen hinein ... in treuem, unbedingtem Gehorsam zur Verfugung steht".
Im Frühsommer 1937, nahm Friedrich Jung an einer Geheimkonferenz im Reichsjustizministerium teil, bei der beschlossen wurde, daß politische Häftlinge mit Stockschlägen traktiert werden durften.
Mehr als ein Jahrzehnt nach Kriegsende attestierte die "Stiftung Hilfswerke 20. Juli 1944" dem Oberlandesgerichtspräsidenten z.Wv. (zur Wiederverwendung; die Redaktion) Dr. F. Jung, daß er "am Widerstand gegen das 3. Reich beteiligt war, der zum 20. Juli 44 führte". Im Begleitschreiben zu dem notariell beglaubigten Attest heißt es: "Gerne stelle ich Ihnen die gewünschte Bescheinigung aus. Wenn sie anders lauten soll, so bitte ich um den Text."
Im April 1941 hatte in Berlin im "Haus der Flieger" auf Einladung des Reichsjustizministeriums eine Konferenz stattgefunden, an der das gesamte Fuhrungskorps der Justiz teilnahm,...
Sie nahmen auch das abschließende Ansinnen Schlegelbergers hin, die "Aktion T 4" – so der Tarnname – vor jedweder Störung durch Richter oder Staatsanwälte abzusichern. In der Zeit zwischen Januar 1940 und August 1941 wurden in den Vernichtungsanstalten mehr als 70 000 Menschen getötet, und zwar nicht nur Geisteskranke, sondern auch Arbeitsunfähige und sogar schwer Kriegsversehrte (doppelt Beinamputierte, Verwundete mit Kopfschüssen).
Die angeklagten Ärzte beriefen sich zu ihrer Verteidigung immer wieder auf die Juristenkonferenz von 1941: Die Billigung der "Euthanasie"-Aktion durch die obersten Repräsentanten der Justiz habe auch ihre Bedenken beseitigt.
...Braunschweiger Oberlandesgerichtsrat Helmut Kramer erzwang sich gegen heftigen Widerstand den Zugang und schrieb die Geschichte "Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte als Gehilfen der NS-,Euthanasie’" für die Fachzeitschrift Kritische Justiz auf. Dabei unterliefen ihm Fehler: Er meinte, die Generalstaatsanwälte und Oberlandesgerichtspräsidenten seien 1941 alle in "Amtsleiteruniform" erschienen, also auch der Generalstaatsanwalt Jung, den er zudem versehentlich in den erst kurz vor Kriegsende erworbenen Rang eines Oberlandesgerichtspräsidenten versetzte.
https://www.zeit.de/1990/44/in-alter-rabentraulichkeit/seite-2
Wo ist jetzt die Beleidigung bzw. üble Nachrede?
Die Generalstaatsanwälte und Oberlandesgerichtspräsidenten waren zwar aufgefordert, in "Amtsuniform" zu erscheinen. Dies heiße aber nicht, daß auch jeder – und zumal Vater Jung – so erschienen wäre.
Dem Sohn eines zu Recht Beschuldigten ist es fünfzig Jahre nach der Tat sogar gelungen, die verlorene Ehre seines Vaters zu retten. Er hat vor dem Landgericht in Bonn das gegen ihn anhängige Strafverfahren per Vergleich mit wechselseitiger "Ehrenerklärung" beendet.
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
Das kommt auf den Fall an an darauf was man damit bezwecken möchte.
Ich mache mit den fürchterichsten Verfassungsverletzungen in Coburg und Bamberg rum und keiner will es wissen.
Und so ist es.
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
Erkläre es den Juristen.
EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER (Der in der bayerischen Justiz auch weiterhin Karriere gemacht hätte) Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen. Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45876585.html; http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13512519.html
Experten schätzen, dass 10% der Häftlinge in deutschen Gefängnissen unschuldig einsitzen und 20% aller Entscheidungen falsch sind, 12.12.2012
25 EUR/Tag Entschädigung für Unschuldige im Knast. Ein Witz, über den Sie besser nicht lachen – denn es kann jeden treffen, 07.05.2013
Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen.
Kim Jung: "Ich habe auch das Gefühl, dass es unvorstellbar ist für die Justiz, dass jemand unschuldig verurteilt ist."
Das sieht auch Thomas Darnstädt so, der Grund ist für ihn klar:
Thomas Darnstädt: "Fehlerkultur gehört nicht zur Justiz. Das ganze System der Dritten Gewalt besteht aus dem Selbstverständnis das man absolut und nicht hinterfragbare Wahrheiten verkündet. Wenn man das in Frage stellen würde, dann käme dieses System der Justiz, das abschliessende Urteile fällt in Gefahr. Darauf ruhen sich natürlich allemöglichen Leute aus, die schlichtweg pfuschen." 3 Sat-Dou vom 02.06.2015
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
Es hatte nicht Herr Würdinger beantstandet, sondern der Betreiber des grössten Justizkritischen Blog der Welt, dessen Nennung auch hier verboten ist. Ich beschäftige mich seit über 20 Jahren in meinem Blog als Nichturist mit "Justizirrtümern".
Seitdem habe ich über 100 Strafanträte erhalten von denen ich weiß. In bisher 3 Willkürverfahren wurde ich veruteilt in 20 Jahren. Das ist Justizl.
Ich habe auch Hauptschulabschluss und das ist wirklich so.
GDSK – unterliegt am AG-Minden (21C228/11). In mindestens 5 Gerichtsverfahren haben Anwälte falsch beraten. Geistig abartig schwer erkrankter unzurechnungsfähiger Prolet mit „rechtlichen Wahnvorstellungen“ konnte es mal wieder besser, 29.11.2011/02.11.2015
Falscher Staatsanwalt in Itzehoe ohne juristische Kenntnisse mit Hauptschulabschluss vertrat die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal, 26.04.2006
Und wo bleibt das Schiksal des einzelnen Menschen in der Justiz.
Franz Lorenz kommentiert am Permanenter Link
Warum geht das nicht?
Es kommt ja nicht nur auf den Freisler-Vergleich an, sondern insbesondere auf den Sinngehalt, der darin liegt.
Ein plumper Freisler-Vergleich macht keinen Sinn und der wäre evtl. auch strafbar.
Auf Basis des Sinngehaltes sollte man sich damit beschäftigen ob man unter dem Deckmantel des heutigen Rechtsstaates in Justizschönheit eben nicht gleiches Unrecht tätigt wie damals (Und das damalige Recht in einem sozialen materiellem Rechtsstaat wird ja heute als solches wahrgenommen). Wobei es nicht um die Gewalthöhe geht, sondern um den Unrechtsgehalt bei den Entscheidungen.
Das das Unrecht ist was Roland Freisler gemacht hat, das verstehen die Richter. Das sie selbst gleiches Unrecht machen, das verstehen sie nicht, weil wir heute in einem sozialen formellen Rechtsstaat leben und es daher gar kein Unrecht sein kann.
Damals in der Gegenwart konnte es auch kein Unrecht sein, da man in einem korrekten sozialen materiellen Rechtsstaat lebte.
Unrecht ist nicht nur aufgrunddessen legitim, dass man es unter dem Deckmantel eines Rechtstaats als Justizschönheit tätigt.
Auf entsprechende Vergleiche reagieren sie und ganz besonders, wenn sie diesen Vergleich verstanden haben und ihnen ihre Unrechtmässigkeit bewußt wird. Ohne entsprechenden Vergleich interessiert die in der Regel gar nichts aber überhaupt nichts.
Aber was machen sie, sie dreschen auf ihre Opfer ein, die sich darüber beschweren anstatt etwas zu verbessern.
Postbote Dr. Dr. Gert Postel: „Die Psychiatrie hat sich extrem angegriffen durch mich, weil diese sich im Spiegel gesehen hat. Im Spiegel sahen die Psychiater hässlich aus und unbegabt wie sie sind haben sie auf den Spiegel eingeschlagen statt zu lernen."
Man kann Ihnen mit einem entsprechenden Vergleich eben auch mal den Spiegel vorhalten, wenn sie nicht in der Lage sind es anders zu verstehen.
Seiten