Das Schulamokveröffentlichungsgesetz - ein Vorschlag
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
In dieser Zeit wird viel diskutiert über angebliche Ursachen von Schulamokläufen und deren mögliche Prävention.
Im Vordergrund stehen die „Killerspiele" (Präventionsvorschlag: Verbot), der Zugang zu Schusswaffen (Präventionsvorschlag: Verschärfung des Waffenrechts), das Mobbing bzw. der Schulfrust (Präventionsvorschlag: Schulpsychologen), „Leaking" (Vorschlag: computerunterstützte Individualprognose nach der Methode Jens Hoffmann).
Politiker und Presse haben je nach ihren Vorurteilen und je nach Wähler- bzw. Leserschaft bestimmte Vorschläge unterstützt oder vehement abgelehnt, ein kleiner Ausschnitt der Debatte um die „Killerspiele" ist ja auch hier im beck-blog nachzulesen.
Ich möchte, wider alle Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung, einen anderen Vorschlag machen und einmal zur Debatte stellen (wenn ein solcher Vorschlag schon irgendwo gemacht wurde, beantrage ich natürlich keinen Ideenschutz, sondern will hier diesen Vorschlag unterstützen):
Ein Schulamokveröffentlichungsgesetz. Dieses Gesetz sollte folgenden Inhalt haben:
Im Zusammenhang mit einer (gesetzlich näher zu definierenden) Amok-Tat ist bei Androhung eines Bußgelds für den Verleger/Herausgeber/Content-Verantwortlichen und Androhung einer Strafe für den Autor/Redakteur/presserechtlich Verantwortlichen 10 Jahre nach der Tat bzw. nach Verbüßung einer wegen der Tat verhängten Strafe verboten, den Namen (auch in abgekürzter Form) und Bilder des Täters oder personenbezogene Angaben, die unmittelbar zu dessen Identifizierung führen, in irgendeiner Form zu publizieren.
Begründung: Es ist eine wesentliche Motivation für solche Taten, als (negativer) Held zu erscheinen. Bei den Tätern handelt es sich meist um männl. Personen, die sich für gescheitert halten und für sich selbst keine Erfolgschance im Leben erkennen. Sie sehen ihre Tat (und zwar durchaus realistisch!) als einzige Chance an, sich in ihrem Suizid „unsterblich" zu machen. Selbst ein Gewinn bei DSDS oder bei Wer wird Millionär kann diesen „Ruhm" nicht toppen. Alle bisherigen Taten zeichnen sich dadurch aus, dass sich die Täter mit früheren solchen Vorgängen identifiziert haben. Sie streben zum Teil an, frühere Täter zu übertreffen.
Es sollte daher durch das Schulamokveröffentlichungsgesetz der ernsthafte Versuch gemacht werden, durch eine beschränkte Nachrichtensperre (hinsichtlich der Täteridentität, s.o.) diese Ursachenkette abzureißen und die Motivation, als Individuum wegen einer solchen Tat besonders herausgestellt zu werden, zu minimieren.
(Anmerkung: Ich habe den Gesetzesvorschlag etwas editiert, 20.03.,15.20 Uhr)