Frankreich: Internet kann bei Urheberrechtsverletzungen gekappt werden ("Three Strikes Out")
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die französische Nationalversammlung hat gestern das umstrittene Gesetz zur Einführung von Netzsperren (Three-strikes out: http://www.assemblee-nationale.fr/13/dossiers/Internet.asp ) in wesentlichen Teilen auf den Weg gebracht:
Nach den vorliegenden Informationen kann danach Urheberrechtsverletzern nach zweimaliger Warnung der Internet-Anschluss gekappt werden. Hierzu wird eine Behörde HADOPI (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet) eingerichtet, die Verstöße gegen das Urheberrecht registrieren und über die Provider Warnungen an die Nutzer verschicken. Beim dritten registrierten Verstoß können Netzsperren zwischen zwei und zwölf Monaten verhängt werden. Es erfolgt ein Eintrag in eine zentrale Datenbank, (Artikel 331-31), so dass der Beschuldigte auch bei keinem anderen Provider einen Vertrag abschließen kann. Das Gesetz sieht vor, dass der Inhaber des inkriminierten Anschlusses in beiden Anschreiben nicht darüber informiert wird, welche urheberrechtlich geschützten Dateien er heruntergeladen oder zur Verfügung gestellt haben soll. Auch soll keine Einspruchsmöglichkeit gewährt werden.
Der Tageszeitung La Liberation zur Folge (http://www.ecrans.fr/Hadopi-Oui-au-filtrage,6845.html) sind Richter zudem befugt, Serviceprovidern vorzuschreiben, einschlägige Internetseiten, die Urheberrechtsverletzungen begünstigen, komplett zu sperren.
Scheitern könnte das französische Gesetz allerdings an den Verhandlungen des EU-Reviews: Hier ist vorgesehen, dass Nutzern ohne richterlichen Beschluss der Anschluss nicht gekappt werden darf.
Denkbar ist auch, dass der frz. Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) das Gesetz kippt.