Ist das Rechtsmittelrecht noch nicht für E-Mails reif?
Gespeichert von Carsten Krumm am
In den letzten Monaten sind mehrere Entscheidungen veröffentlicht worden zu der Frage, ob die Rechtsmitteleinlegung durch E-Mail möglich ist, ob also hierdurch dem Schriftformerfordernis hinreichend Rechnung getragen wird. In SVR 2009, 105 findet sich hierzu eine etwas ältere Entscheidung des LG Heidelberg. Das Amtsgericht hatte den bei der Verwaltungsbehörde per E-Mail eingelegten Einspruch als unzulässig verworfen. Die sofortige Beschwerde wurde vom Landgericht als zulässig aber unbegründet verworfen.
Ich meine: Sehr bedenklich, dass trotzdem die meisten Behörden auf die Bußgeldbescheide ihre E-Mailadressen draufschreiben, oder?