Nach der Sperre - kommt jetzt die Verschärfung des § 184 b StGB?
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung hat sich der Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder, Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) so geäußert:
„Wir brauchen ein klares und abschreckendes Signal an die Schmuddel-Mafia. Wer sich kinderpornografische Bilder oder Videos im Internet auch nur anschaut, der muss wissen, dass er dran ist."
Zunächst fällt bei dieser Stellungnahme unangenehm auf, welche verniedlichenden ("Schmuddel-Mafia") und unsachlichen ("dass er dran ist") Begriffe Herr Mackenroth wählt; dies erinnert an den Sprachstil der BILD-Zeitung.
Inhaltlich hat sich auch der Justizsenator Hamburgs, Till Steffen (GAL) schon ähnlich positioniert. Zudem wird ein entsprechender EU-Rahmenbeschluss diskutiert.Tatsächlich ist heute das bloße Surfen auf solchen Seiten nicht strafbar, nur die (vorsätzliche!) Besitzverschaffung von kinderpornographischem Material ist nach § 184 b StGB erheblich. Allerdings müssen die Justizminister wissen, worauf sie sich einlassen - zusammen mit dem Legalitätsprinzip kann es sein, dass künftig sehr viele Ermittlungsverfahren geführt werden müssen und dann im Sande verlaufen; es ist sehr leicht, anderen Menschen Links zu entsprechenden Angeboten "unterzuschieben". Zudem könnten sich auch Politiker aus dem Lager Mackenroths strafbar machen, die ihre Pressekonferenzen zur Ermutigung einer Journalistenschar mit Kinderpornographie aufwerten.