Mit dem 11. September wird auch das Feindstraf(un)recht vor Gericht stehen
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Wie am Freitag berichtet wurde, planen US-Präsident Obama und sein Justizminister Holder, fünf vermutlich für den Anschlag auf das World Trade Center (u.a.) am 11.09.2001 verantwortliche Terrorverdächtige vor ein Strafgericht in New York City zu stellen und gegen sie einen "normalen " Strafprozess zu führen. Ihr Vorschlag stößt dabei auf erheblichen Widerstand insbesondere aus der republikanischen Partei: Man befürchtet wohl einerseits, der Prozess könne nur unter fast unmöglich zu realisierenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Andererseits befürchtet man nicht ganz zu Unrecht, dass die Geständniserpressung durch Folter zu Beweisverwertungsverboten führt und man deshalb möglicherweise gar nicht mehr regulär zu einer Verurteilung kommen wird.
Es ist dies eine offene Auseinandersetzung zwischen feindstraf(un)rechtlicher oder strafrechtlicher Sichtweise: Das "System Guantanamo" der Bush-Regierung mit Entführung, unbefristeter rechtsgrundloser Einsperrung und systematischer Folter sollte Sicherheit garantieren - und hat stattdessen primär den rechtsstaatlichen Ruf der USA ruiniert. Die Obama-Regierung will nun mit einem bürgerstrafrechtlichen Prozess wieder Rechtsstaatlichkeit zurückgewinnen. Aber weder die Schließung des Gefangenenlagers Guanatanamo noch ein solcher Strafprozess lässt sich ohne Weiteres durchführen. Das Feindstraf(un)recht hat unangenehme Nachwirkungen. Es scheint so, als habe die Bush-Regierung hier langfristige Substanzschäden an der Rechtsstaatlichkeit verursacht. Dennoch ist der Versuch Obamas und Holders natürlich zu begrüßen.