Die Filesharing-Debatte: Soll die Internetnutzung (staatlich bzw. privat) überwacht werden, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern?
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Auf Zeit-Online findet sich ein lesenwerter Beitrag von Sandro Gaycken zum Thema Filesharing und Demokratie.
Er argumentiert, dass weder eine staatliche Überwachung noch die nunmehr durch das ACTA (vgl. dazu zuletzt Axel Spies hier im blog) beabsichtigte Überwachung durch die Provider im Vergleich zum Wert einer freien und offenen Meinungsäußerung im Internet verhältnismäßig sei. Zumal die von der Musikindustrie behaupteten Schäden durch filesharing bestritten werden könnten.
Sein Fazit:
"Die freiheitsrechtlichen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen. (...), weil dieser Nutzen die Abwendung von finanziellen Schäden einer Minderheit ist. Die Wahrung wichtiger Menschen- und Grundrechte sollte dagegen immer schwerer wiegen."
Daher sei auch die Haltung der Politik, die solche Bestrebungen der Musiklobby unterstütze (3-strikes Regel u.ä.) fragwürdig.
Allerdings stellt Gaycken sich keineswegs hinter das Filesharing selbst:
"Es hat keinen nachweisbaren politischen Hintergrund und keinen politischen Wert. Es ist primär eine marktwirtschaftlich illegale und keine politische Handlung. Dagegen vorzugehen ist gesellschaftlich geboten."
Nun fällt ihm für dieses "dagegen Vorgehen" auch keine Lösung ein. Jedes individuelle Vorgehen (Strafrecht wie Zivilrecht) gegen Filesharer setzt ja gerade die von ihm beklagte Überwachung voraus. Eine folgenlose gesellschaftliche "Ächtung" des Filesharing bringt aber wohl auch nichts.
Also doch eine Kulturflatrate a la GEZ für alle Internetnutzer?