IT-Sicherheitsgesetz: Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) veröffentlicht
Gespeichert von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker am
Am 26. April hat das Bundesinnenministerium den Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung im Rahmen der Anhörung von Verbänden, Fachkreisen und Wissenschaft veröffentlicht. Entsprechende Stellungnahmen sind bis zum 17. Mai 2021 einzureichen. Die Anhörung zum Verordnungsentwurf findet per Videokonferenz am 26. Mai 2021 von 13:00-16:00 Uhr statt. Die BSI-KritisV legt unter anderem genaue zahlenmäßige Schwellenwerte fest, ab wann eine bestimmte Anlagenkategorie zu den Kritischen Infrastrukturen im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes gehört, sodass die Pflicht zu entsprechenden technisch-organisatorischen Vorkehrungen und Meldepflichten gilt. Durch das BMI wurden zwei Fassungen des Entwurfs der BSI-KritisV publiziert: eine offizielle Entwurfsfassung mit Vorblatt und Begründung, sowie eine inoffizielle Lesefassung der Änderungsfassung, in der die Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Fassung der BSI-KritisV ersichtlich sind.
Allgemein auffällige Neuerungen in Kürze wie folgt:
- Software und IT-Dienste, die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind, werden als Anlagen im Sinne der Verordnung identifiziert.
- Mehrere Anlagen, die durch einen betriebstechnischen Zusammenhang verbunden sind, gelten als gemeinsame Anlage, wenn sie zur Erbringung derselben kritischen Dienstleistung notwendig sind.
- Betreiben zwei oder mehr Personen gemeinsam eine Anlage, so ist jeder für die Erfüllung der Pflichten als Betreiber verantwortlich.
- Teilweise geänderte bzw. deutlichere Aufschlüsselung der Definitionen in den einzelnen Sektoren, Ergänzung neuer Kriterien.
- Ergänzung von „Sozialleistungen“ im Sektor Finanz- und Versicherungswesen.
- Ergänzung der Definition im Sektor Transport und Verkehr um „Sonstige“.
- Erhebliche inhaltliche Änderungen und Anpassungen sowie Neueinfügungen in den einzelnen Anhängen zur Bestimmung der Anlagenkategorien und konkreten Schwellenwerte, insbesondere teilweise auch der einzelnen zahlenmäßigen Bemessungskriterien.
Die Dokumente stehen unter diesen Links zum Download zur Verfügung: