Veröffentlicht am 19.06.2010 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Bei seiner ersten verbindlichen Äußerung zum Einwendungsausschluss hatte der BGH den Zweck des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB in den Vordergrund gestellt, nämlich die Rechtssicherheit (vgl. BGH v. 10. ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
EinwendungsausschlussRechtssicherheitMiet- und WEG-Recht
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