Nach § 49 b Abs. 4 Satz 1 BRAO ist die Abtretung von Vergütungsforderungen an Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften zulässig, ansonsten nur, wenn eine ausdrückliche ... Weiterlesen
Nach § 49 b Abs. 4 Satz 1 BRAO ist die Abtretung von Vergütungsforderungen an Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften zulässig, ansonsten nur, wenn eine ausdrückliche ... Weiterlesen