Veröffentlicht am 26.02.2013 von Dr. Klaus Lützenkirchen§ 556b Abs. 1 BGB bestimmt die Fälligkeit für den dritten Werktag. Diese Bestimmung gilt zunächst für Mietverträge über Wohnraum. § 579 Abs. 2 BGB verweist für die Fälligkeit der Miete für ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
MieteFälligkeitLeistungshandlungMiet- und WEG-Recht10344 Aufrufe