Veröffentlicht am 29.01.2014 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggDemnächst wird das Institut der "ungleichartigen Wahlfeststellung" (auch echte Wahlfeststellung genannt; genauer: gesetzesalternative Verurteilung, weil damit sprachlich schon das Problem nicht ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
UnschuldsvermutungWahlfeststellungGesetzlichkeitsgrundsatzGesetzmäßigkeit von StrafgesetzenArt. 103 Abs. 2 GrundgesetzMaterielles StrafrechtStrafverfahrensrechtStrafrecht8154 Aufrufe