DTAG fühlt sich von BNetzA "zum Spitzeln gezwungen"
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
In der taz gibt es heute einen interessanten Artikel mit der Überschrift „Zum Spitzeln gezwungen". Laut taz hat die DTAG nun juristische Schritte gegen die BNetzA unternommen, „um die Verbindungsdaten ihrer Kunden besser zu schützen", wie es in dem Beitrag heißt. Von dieser fühle sich die DTAG zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses genötigt. Hintergrund ist eine Weisung der BNetzA. Darin wird die DTAG verpflichtet, Verkehrsdaten "unverzüglich" auszuwerten, wenn Strafverfolgungsbehörden wissen wollen, wer genau hinter einer IP-Adresse steckt - und zwar auch dann, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt. Daher habe die DTAG beim VG Köln einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelung gestellt, so ein Sprecher. " Zudem habe man bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt. Zur Not will die DTAG die BNetzA verklagen, um die Rechtslage zu klären.
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/zum-spitzeln-gezwungen/