Nochmals: Erstes Urteil im Rahmen der Liechtenstein-Affäre ungewöhnlich milde
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Auf dem 31. Deutschen Steuerberatertag in Bonn berichtete Rechtsanwalt Justizrat Prof. Dr. Franz Salditt, einer der renommiertesten Steuerstrafverteidiger in Deutschland und ausgezeichnet mit dem Max-Alsberg-Preis 2005, dass die Verhandlung gegen einen der ersten von rund 4.500 Kunden der Liechtensteiner Fürstenbank LGT vor dem LG Bochum nur 23 Minuten dauerte und mit einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung endete. Über ein Geflecht von Stiftungen im Ausland hatte der Angeklagte fünf Jahre lang ca. 8 Millionen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag hinterzogen - und diesen Betrag bis zur Verhandlung noch nicht einmal vollständig zurückgezahlt.
Hintergrund dieses ist nach Salditts Einschätzung ungewöhnlich milden Urteil ist offensichtlich eine Absprache mit erhoffter Folgewirkung: Künftige Angeklagte sollen geködert werden, sich auf eine Verständigung mit der Anklagebehörde einzulassen. Zugleich sollen sie auf eine Überprüfung der Verurteilungen durch den BGH verzichten. Damit werde den Karlsruher Richtern eine Kontrolle vorenthalten und den Angeklagten die Chance genommen, wegen der offenen Beweisverwertungsfragen einen Freispruch zu erkämpfen.