Bundesregierung will Höchstsatz bei Geldstrafen auf 20.000 € täglich anheben
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Bei Geldstrafen will die Bundesregierung den Höchstsatz pro Tag von 5.000 € auf 20.000 € anheben (Gesetzentwurf BT-Drs. 16/11606). Der bisherige Höchstsatz werde der zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht.
Der Bundesrat hat sich dagegen noch einmal gegen eine Deckelung der Höchstgrenzen für die zu verhängenden Tagessätze ausgesprochen. Die Regierung wiederum hält dies für bedenklich, weil nicht auszuschließen sei, dass das BVerfG gegen die Bestimmtheit einer nach oben offenen Regelung zur Höhe des Tagessatzes Bedenken habe.