Keine Doppelverwertung? Erhöhung des Bußgelds und Festsetzung eines Fahrverbots aus demselben Grund
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das OLG Jena hatte einen in der Praxis im Gerichtssaal häufig diskutierten Fall zu entscheiden: Der Betroffene wies im Verkehrszentralregister zahlreiche Voreintragungen auf, als es zu einem neuerlichen Geschwindigkeitsverstoß kam. Das Amtsgericht hatte die von der Bußgeldbehörde zunächst festgesetzten Rechtsfolgen noch verschärft und neben dem bereits im Bußgeldbescheid angeordneten Fahrverbot (Grund: Beharrlichkeit i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG) auch die Geldbuße von 80 auf 120 Euro erhöht. Das AG hat hier jeweils die Voreintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister verwertet. Hierin hat das OLG Jena (NZV 2008, 372) jedoch keine unzulässige Doppelverwertung gesehen.
Weitergehend zum Fahrverbot in Bußgeldsachen: Krumm, NJW 2007, 257. Wer richtig tief in die Materie eindringen will, dem empfehle ich (nicht ganz uneigennützig): Krumm, Das Fahrverbot in Bußgeldsachen, 2006.