Nochmal: EU-Führerschein - Verhältnis Strafrecht/Verwaltungsrecht
Gespeichert von Carsten Krumm am
Der EU-Führerschein und das hiermit zusamenhängende Problem des Führerscheintourismus hat den Blog schon hier beschäftigt. Natürlich stellt sich für die Betroffenen die Frage, was zu tun ist, wenn es zu einer veraltungsrechtlichen Entziehung der neuen Fahrerlaubnis kommt, jedoch deswegen vor den Verwaltungsgerichten Rechtsschutz (Anfechtungsklage) gesucht wird. Die Betroffenen fühlen sich ja oft im Recht! Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 16.4.2008 - 3 Ss 31/08 entschieden, dass es für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) allein auf die formelle Rechtmäßigkeit der verwaltungsrechtlichen Entziehung ankommt, nicht aber auf die Frage der materiellen Rechtmäßigkeit. Ist also die sofortige Vollziehung durch die Verwaltungsbehörde angeordnet, so muss sich der Fahrerlaubnisinhaber also hieran halten, gleichgültig ob diese Entscheidung europarechtswidrig war oder nicht.