Mecklenburg-Vorpommern soll im großen Umfang Autokennzeichen gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen haben - Kritiker drohen mit Karlsruhe
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Kennzeichenüberwachung nur bei konkretem Anlass!
Die Karlsruher Richter hatten 2008 der flächendeckenden und dauerhaften Kennzeichenüberwachung eine Absage erteilt. Damit entsprechende Überwachungsgeräte eingesetzt werden dürften, müsse ein konkreter Anlass vorliegen. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, haben einige Bundesländer ihre Polizeigesetze geändert - nicht so Mecklenburg-Vorpommern. Laut Spiegel-Online hat sich das Bundesland mit einer Verwaltungsvorschrift begnügt, die regelt, welche Kennzeichen in die Fahndungsliste aufgenommen werden. Wer nicht wegen einer Straftat gesucht, sondern nur von der Polizei beobachtet werde, lande nach Angaben des Landesinnenministeriums nicht in der automatischen Kennzeichen-Fahndung. Nach Expertenansicht verstoßen aber selbst einige der Länder, die ihre Gesetze nach dem BVerfG-Urteil geändert haben, gegen Verfassungsrecht.
Aus der Datenbank beck-online
Guckelberger, Zukunftsfähigkeit landesrechtlicher Kennzeichenabgleichsnormen, NVwZ 2009, 352
Roßnagel, Verfassungsrechtliche Grenzen polizeilicher Kfz-Kennzeichenerfassung, NJW 2008, 2547