Veröffentlicht am 12.06.2018 von Prof. Dr. Christian Rolfs
Soeben hat das BVerfG sein Urteil zum Streikverbot für Beamte verkündet: Es ist verfassungsgemäß. Das Koalitionsgrundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG, das auch das Streikrecht umfasse, erfahre durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) eine verfassungsimmanente Einschränkung. Diese Auslegung des GG stehe auch mit Art. 11 EMRK in Einklang. Die Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern, die geklagt hatten, nachdem gegen sie Disziplinarmaßnahmen wegen der Teilnahme an einem Streik (der GEW für die angestellten Lehrer) verhängt worden waren, wurden zurückgewiesen.Weiterlesen
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