Berlusconi verliert seine Immunität, so dass zwei Strafverfahren wieder aufgenommen werden können
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Mit neun zu sechs Stimmen hat das italienische Verfassungsgericht am Mittwochabend das Immunitätsgesetz u.a. wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mailand aufgehoben, das den vier höchsten politischen Amtsträgern Italiens, darunter Ministerpräsident Berlusconi, für die Dauer ihres Mandats Straffreiheit gewährte. Bemerkenswert: Das Gesetz erfasste auch Straftaten, die nicht mit der Wahrnehmung des Amtes in Verbindung stehen oder vor dem Amtsantritt verübt wurden.
Nach dem Urteil können nun zwei Strafverfahren gegen Berlusconi wieder aufgenommen werden. Der Premier ist in Mailand angeklagt, weil er den englischen Anwalt David Mills 1998 mit 600.000 US-$ bestochen haben soll, damit er in mehreren Verfahren zu Gunsten des Politikers aussage. Mills wurde deshalb erstinstanzlich zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem läuft ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Gegen einen Regierungschef sind das keine geringen Vorwürfe. Doch Berlusconi will weiterregieren und sieht sich einmal mehr als Opfer der Justiz. Wie wird er sich diesmal aus dieser Angelegenheit herausmanövieren?