Urteil im Prozess um den Mord im Dresdner Gerichtssaal
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Das Urteil im Prozess wegen des Mordes an einer Muslimin wurde nach wenigen Verhandlungstagen unter hohen Sicherheitsvorkehrungen und unter Beobachtung der internationalen Öffentlichkeit gesprochen. Lebenslange Freiheitstrafe unter Bejahung der besonderen Schwere der Schuld wegen Mordes, versuchten Mordes (Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe) und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil wird allgemein begrüßt und die Verhandlungsführung der Vorsitzenden Richterin gelobt (hier der Bericht von Gisela Friedrichsen auf Spiegel-Online).
Der Angeklagte wurde für voll schuldfähig erachtet, die Hinweise auf eventuelle Persönlichkeitsstörungen oder gar eine Schizophrenie (Quelle) waren wohl nicht substantiiert genug - das Gericht sah jedenfalls keine Veranlassung, dem weiter nachzugehen (siehe dazu die Hinweise von Frau Dr. Ertan in den Kommentaren). Auch ein von der Verteidigung angeführter "affektiver Ausnahmezustand", der die Schuld hätte mindern können, wurde verneint .
Noch in einem Punkt mag man der mündlichen Urteilsbegründung nicht ganz folgen. Wenn die Vorsitzende ausführt:
"Zur Zeit der Tat", fuhr sie fort, "gab es am Dresdner Landgericht keinerlei Einlasskontrollen." Einen Vorwurf wollte sie dem Land Sachsen deswegen nicht machen. In den einzelnen Bundesländern werde dies bis heute unterschiedlich gehandhabt. Und dass der Angeklagte gewalttätig werden würde, dafür habe es nicht den geringsten Anhaltspunkt gegeben." (Bericht von Gisela Friedrichsen)
dann ist dem zu entgegnen: Nach einigen Vorfällen in Gerichtssälen in den letzten Jahren zeigt sich leider, dass Situationen vor Gerichten für manche Menschen Anlass für Gewalttätigkeiten sind - immerhin handelt es sich um Konfliktfälle, die für einige Menschen - zumal im Strafrecht - auch existenzielle Bedeutung haben. Es mag zwar lästig sein, aber sollte wohl Routine werden, Gerichtsgebäude vor dem Einbringen von Waffen zu schützen.
(editiert am 12.11., 11.15 Uhr)