Anklageerhebung gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Im September vergangenen Jahres erregte ein im Internet verbreitetes Video Aufsehen. Es zeigte, wie ein Teilnehmer einer Demonstration in Berlin ohne erkennbaren Grund von Polizeibeamten mit Faustschlägen traktiert wurde (Diskussion hier im Blog). Nach 14 Monaten Ermittlungen hat die StA nun Anklage gegen zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt erhoben (Quelle). Das ist durchaus berichtenswert, denn eine Anklageerhebung gegen Polizeibeamte wegen dieses Delikts ist nicht besonders häufig, die meisten Ermittlungen verlaufen im Sande. Auch nach der vergleichsweise seltenen Anklageerhebung ist die Verurteilungsquote gegen Polizeibeamte wesentlich geringer als bei Normalbürgern, die wegen Körperverletzung angeklagt werden, die Freispruchquote ist bei Polizeibeamten äußerst hoch. Ob sich die statistischen Trends auch im hier besprochenen Fall bestätigen, bleibt abzuwarten. Unten die Zahlen für das Jahr 2008:
Körperverletzung:
Tatverdächtige laut PKS: 476.000
Abgeurteilte laut StatBA: 90.000 (ca. 20 %)
Verurteilte laut StatBA: 61.000 (ca. 65 % der Abgeurteilten)
Freisprüche: ca. 8 %
Körperverletzung im Amt:
Tatverdächtige laut PKS: 2.300
Abgeurteilte laut StatBA: 94 (ca. 4 %)
Verurteilte laut StatBA: 32 (ca. 30% der Abgeurteilten)
Freisprüche: ca. 25 %