Vorratsdatenspeicherung - Ein "Osterkrimi"? - EU legt Bericht vor
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der Konflikt zwischen der EU und der Bundesregierung über die Voratsdatenspeicherung (und in der Bundesregierung intern) hat an Schärfe zugenommen. Die SZ spricht von einem "Osterkrimi": http://www.sueddeutsche.de/politik/vorratsdatenspeicherung-schwarz-gelber-osterkrimi-1.1086423
Die EU Kommission hat heute einen Bericht über die Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG) vorgelegt, in dem sie über die Anwendung der Richtlinie seit ihrem Erlass 2006 Bilanz zieht.
Bekanntermaßen erfolgt die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich, in vielen Mitgliedsländern sind darüber hinaus die nationalen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung durch Gerichte aufgehoben worden. Die Kommission hat nun angekündigt, die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung zu überprüfen, um EU-weit verbesserte rechtliche Rahmenregeln vorzuschlagen.
Der Evaluierungsbericht analysiert hierbei die Umsetzung der Richtlinienvorgaben und kommt zu dem Ergebnis, dass
- die meisten Mitgliedstaaten EU-Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für notwendig erachten.
- dieVorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise praktiziert wird und die Speicherfrist von Verbindungsdaten von sechs Monaten bis zu zwei Jahren variiert
- der geringe Harmonisierungsgrad insbesondere kleinere Telekommunikationsunternehmen vor Probleme stellt, da die Kostenerstattung für die Speicherung und Bereitstellung der Daten durch Unternehmen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich geregelt ist
- die Vorratsdatenspeicherung eine beträchtliche Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre darstellt und die Kommission eine strengere Regelung für die Speicherung, Abfrage und Verwendung der Daten für erforderlich hält
Nächste Schritte:
Aufbauend auf dieser Bewertung wird die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie ausarbeiten und hierzu im Vorfeld ein Konsultationsverfahren eröffnen. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in eine Folgenabschätzung einfließen, die dem künftigen Vorschlag als Grundlage dienen wird.
Der Bericht der Kommission kann unter nachfolgender Internetseite abgerufen werden: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/news/default_en.htm#20110418
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