Früherer Hafturlaub für lebenslänglich Verurteilte?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Strafvollzug ist seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 Ländersache. Jetzt streiten die Justizminister der Länder über Hafterleichterungen von Straftätern, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Ein Musterentwurf von zehn Bundesländern sieht, auch um den föderalen Flickenteppich zu begrenzen, nun bereits nach fünf Jahren (und nicht wie bisher nach zehn Jahren; Bayern: zwölf Jahre) Hafturlaub von bis zu 21 Tagen vor (sog. Langzeitausgang) .
Dafür wird der Resozialisierungsauftrag, das Senken der Rückfallquote, die Rechtsprechung des BVerfG sowie die Humanität ins Feld geführt. Dagegen spricht das Sicherheitsbedürfnis und das gerade in diesem Bereich sehr sensible Rechtsempfinden vieler Bürger.
Der richtige Ansatzpunkt liegt aus meiner Sicht im Resozialisierungsgedanken, der nicht allein durch Absenken der Hürden für einen Hafturlaub umgesetzt wird, sondern von einer vorausschauenden Resozialisierungsarbeit und dem Willen des zu Integrierenden abhängt. Andernfalls ist die Gesetzesinitiative nur als "nichts den Steuerzahler kostende" Scheinlösung anzusehen.