Verteidigerirrtum
Gespeichert von Carsten Krumm am
Nur ein kurzer Hinweis auf eine Urteilsanalyse "für lau" aus dem beck-fachdienst Straßenverkehrsrecht - FD-StrVR 2012, 335770:
Ein Beschuldigter, der zu einer Hauptverhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht kommt, gilt nach einem Beschluss des Kammergerichts als entschuldigt, wenn er von seinem Verteidiger dahin verständigt wurde, dass der Termin nicht stattfindet.
KG, Beschluss vom 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12 - 162 Ss 81/12 (AG Berlin-Tiergarten), BeckRS 2012, 15353
Die Besprechung findet sich hier.