BGH: Auswirkungen eines CMS auf die Bemessung einer Verbandsgeldbuße
Gespeichert von Dr. Klaus von der Linden am
BGH v. 9.5.2017 – 1 StR 265/16, BeckRS 2017, 114578 Rn. 118 äußert sich zur Bemessung einer sog. Verbandsgeldbuße nach § 30 Abs. 1 OWiG. Die Kernaussage: Es sei zu berücksichtigen, ob die Geschäftsleitung ein effizientes Compliance-Management installiert habe, um Rechtsverstöße aus der Sphäre des Unternehmens zu vermeiden. Ferner könne eine Rolle spielen, ob sie anlässlich des aufgedeckten Rechtsverstoßes erkannte Schwachstellen beseitigt habe.