BVerfG: Ordnungshaft gegen Vorstandsmitglied einer zahlungsunfähigen AG
Gespeichert von Dr. Klaus von der Linden am
BVerfG v. 9.5.2017 – 2 BvR 335/17, BeckRS 2017, 109868 meint, das gestufte Sanktionssystem des § 890 ZPO aus erstens Ordnungsgeld und zweitens Ordnungshaft sei verfassungskonform. Es bestünden auch keine Bedenken, bei Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft die Ordnungshaft an einem Vorstandsmitglied zu vollziehen. So jedenfalls, wenn das Vorstandsmitglied schuldhaft und in der jur. Person zurechenbarer Weise gegen ein Unterlassungsgebot verstoßen habe.