EU verhängt Export-Genehmigungspflicht für COVID-Impfstoffe
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Als Reaktion auf die in der Presse breit behandelten verzögerten Lieferungen bestimmter COVID-19-Impfstoffe in die EU hat die EU Kommission am 29.01 2021 die Durchführungsverordnung 2021/111 (Exportgenehmigungsverordnung) erlassen, die am 30.01. 2021 in Kraft getreten ist. Die Exportgenehmigungsverordnung wird mindestens bis zum 31. 03.2021 gelten.
Die Exportgenehmigungsverordnung sieht vor, dass bestimmte Exporte des COVID-19-Impfstoffs einer vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten bedürfen, in denen die COVID-19-Impfstoffe hergestellt werden. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ihrerseits Genehmigungssysteme einzurichten. Die Kommission wird verbindliche Stellungnahmen dazu abgeben, ob solche Genehmigungen erteilt werden sollten, wobei sie die wahrscheinlichen Auswirkungen auf die Fähigkeit der Impfstoffhersteller berücksichtigen, ihren Verpflichtungen aus den mit der Europäischen Union abgeschlossenen Advance Purchase Agreements (APAs) nachzukommen.
Die erklärten Ziele der Exportgenehmigungsverordnung sind:
- sicherzustellen, dass die EU-Bürger rechtzeitig Zugang zu den COVID-19-Impfstoffen haben;
- die Transparenz in Bezug auf Impfstoffexporte außerhalb der Europäischen Union zu erhöhen;
- die Investitionen der EU in Höhe von 2,7 Milliarden Euro in die schnelle Entwicklung und Produktion verschiedener COVID-19-Impfstoffe zu schützen.
Die Europäische Kommission wird sich mit den EU-Mitgliedsstaaten über die Änderung der Exportgenehmigungsverordnung und alle weiteren Schritte beraten.
Folgen:
- Die neue Verordnung wird wahrscheinlich Druck auf COVID-19-Impfstoffhersteller ausüben, die an APAs beteiligt sind, EU-Lieferungen zu priorisieren und ihre Produktionskapazität weiter und schneller auszubauen.
- Die Kommission stellt fest, dass die Verordnung kurzfristig genutzt werden wird, um sicherzustellen, dass die Lieferziele eingehalten werden, nachdem Berichte über verzögerte oder reduzierte Lieferungen eingegangen sind. Sie geht davon aus, dass die volle Produktionskapazität für COVID-19-Impfstoffe in der Europäischen Union bis zum 31.03.2021 erreicht sein wird und dann das Risiko von Lieferengpässen und Umleitungen von Lieferungen reduziert ist.
- Die Verordnung steht im Zusammenhang mit der umfassenderen Aufgabe der Kommission, die europäische Impfstoffstrategie zu koordinieren und umzusetzen. Alle Verzögerungen bei der Verteilung von COVID-19-Impfstoffen bedrohen diesen koordinierten Ansatz, da die beteiligten Mitgliedsstaaten dann möglicherweise auf einseitige Käufe von COVID-19-Impfstoffen oder andere einseitige Maßnahmen zurückgreifen.
Was meinen Sie, sind diese neuen EU-Restriktionen gerechtfertigt?