Veröffentlicht am 12.01.2019 von Prof. Dr. Claus Koss
Für teilweise rechtswidrig hat das OVG Niedersachsen Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammern Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig befunden (OVG Niedersachsen, Urteile vom 17.09.2018 - 8 LB 128/17 [BVerwG 10 C 8.18], 8 LB 129/17 [BVerwG 10 C 9.18], 8 LB 130/17 [BVerwG 10 C 7.18]). Die zugrunde liegenden Wirtschaftspläne seien rechtswidrig ermittel worden. Daher seien auch darauf aufbauenden Gebührenbescheide rechtswidrig. Da die IHK der Aufsicht durch das Niedersächsische Wirtschaftsministerium unterstehen, stellt sich die Frage, warum die Verstöße gegen das Haushaltsrecht nicht erkannt wurden?Weiterlesen
Rechtsgebiete:
WirtschaftsrechtBilanzrechtRechnungswesenHandels- und GesellschaftsrechtÖffentliches WirtschaftsrechtÖffentliches RechtStaatsrechtVerwaltungsrecht6430 Aufrufe