Lineare Gebührenerhöhung für Anwälte

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 05.05.2008

Am 03.05.2008 ging der 59. Deutsche Anwaltstag in Berlin zu Ende. Der DAV hat anlässlich dieses Anwaltstages eine lineare Erhöhung der anwaltlichen Gebühren gefordert.

Begründet wird dies damit, dass seit 1994 keine Anpassung der gesetzlichen Gebühren mehr erfolgt ist. Gefordert wird eine differenzierte Anhebung der Gebührensätze, eine stärkere Anhebung bei niedrigen und eine abgestufte bei höheren Streitwerten. Da im Zeitraum seit 1994 die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste um 32 Prozentpunkte gestiegen seien, das RVG zwar strukturelle Verbesserungen, aber für überwiegend forensisch tätige Rechtsanwälte und im Bereich Familienrecht, privates Baurecht, Medizinrecht wenig geändert, teilweise sogar zu Verschlechterungen geführt hat, fordert der DAV eine Anpassung der Gebührentabelle linear um ca. 15 %.

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1 Kommentar

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1.
Wir laufen mit den Gebührenerhöhungen doch den Lohn-/Preisstzeigerungen hinterher.

2.
Die Rechtsprechung des BGH zur Anrechnung der Verfahrensgebühr wirkt sich negativ aus.

3.
Bei Pkh-Mandaten kann man regelmässig die vorgerichtlichen Gebühren kam realisieren (insb. in Familiensachen). Beratungshilfegebühren sind zu gering. Berh wird zudem immer häufiger versagt. Dies hat Methode.

0

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