Deutscher Juristentag und das Arbeitsrecht

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 28.09.2008

Der 67. Deutsche Juristentag in Erfurt hat seine Beschlüsse gefasst. Die arbeits- und sozialrechtliche Abteilung befasste sich mit der Fragestellung: Alternde Arbeitswelt – Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich zur Anpassung der Rechtsstellung und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer? Auf der Grundlage des Gutachtens des Kölner Hochschullehrers Ulrich Preis diskutierten die Teilnehmer intensiv, ob das geltende Arbeits- und Sozialrecht den demographischen Verhältnissen und Bedürfnissen des Arbeitsmarktes noch gerecht wird. Der Gutachter hatte ein einheitliches Konzept vorgelegt, dass sich konsequent für die Beseitigung von Altersgrenzen und ein längeres Verbleiben älterer Arbeitnehmer im Beruf ausgesprochen hatte. Die Abstimmungsergebnisse sind allerdings - wie zu erwarten war - weniger klar ausgefallen. Einige zentrale Thesen stießen durchaus auf Zustimmug. So sprachen sich die Mitglieder dafür aus, gesetzliche Anreize für ein frühzeitiges Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem Berufsleben abzubauen und Höchstaltersgrenzen nur noch ausnahmsweise zuzulassen. Andererseits sprach sich die Mehrheit dafür aus, die Altersteilzeit weiter staatlich zu fördern. Wie der Gesetzgeber diese doch eher widersprüchlichen Signale aufnehmen wird, bleibt abzuwarten. Eindeutig war immerhin das Statement des Bundespräsidenten, Horst Köhler, zum Auftakt des Deutschen Juristentages. Ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz - so der Bundespräsident - wäre ein Segen für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber in Deutschland - und für die Gerichte auch.  "Es ist wirklich an der Zeit, diesen für die Bürger und für den Standort Deutschland besonders wichtigen Rechtsbereich wieder überschaubar zu machen", forderte der Bundespräsident.

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