Warten auf § 15a RVG
von , veröffentlicht am 13.06.2009Rechtsgebiete: AnrechnungGeschäftsgebührGesetzgeber§ 15a RVGVergütungs- und Kostenrecht2|4030 Aufrufe
Leider hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12.06.2009 gegen das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errrichung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und zur Änderung sonstiger Vorschriften Einspruch eingelegt. Da das Gesetz nicht zustimmungsbedürtig ist, kommt es jetzt auf den Bundestag an. Hoffentlich gilt auch hier: "Gut Ding will Weile haben", zumal die Bedenken des Bundesrates sich nicht gegen die neue Anrechnungsvorschrift des § 15a RVG richten.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenStefan Schmeding kommentiert am Permanenter Link
Das Gesetz steht auf der Tagesordnung der 227. Sitzung des Bundestags am 18.06.2009 (namentliche abstimmung): http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/227.html.
Stefan Schmeding kommentiert am Permanenter Link
Der Bundestag hat das Gesetz mit der erforderlichen und mit eindeutiger Mehrheit verabschiedet: http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20090618_schlichtungsstelle.pdf.
"Nach der Verabschiedung im Bundestag geht das Gesetz zur Ausfertigung an die Bundesregierung, damit es die zuständigen Bundesminister und die Bundeskanzlerin unterzeichnen. Das ist die so genannte Gegenzeichnung. Danach wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Nun kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten."
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/betreuung/betr20210.html