Mal wieder Fahrverbotsvollstreckung: AG Velbert gegen Parallelvollstreckung "gemischter" Fahrverbote

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 03.07.2009

Vor ein paar Tagen habe ich mit den "Update"-Arbeiten zu meinem Buch "Das Fahrverbot in Bußgeldsachen" für die 2. Auflage begonnen und schon mal etwas bei Beck-Online recherchiert, so etwa zur Vollstreckung mehrerer Fahrverbote. Ergebnis: Leider können sich viele Gerichte immer noch nicht zu einer Parallelvollstreckung sogenannter "gemischter" Fahrverbote durchringen, so auch nicht das AG Velbert, Beschluss vom 08.01.2009 - 20 OWi 12/08 [b] = BeckRS 2009 12938. Die dortige Kollegin/der dortige Kollege hatte den seltenen Fall der Vollstreckung dreier Fahrverbote zu entscheiden. Zwei davon waren sofort vollstreckbare Fahrverbote (ohne "Schonfrist" nach § 25 Abs. 2a StVG). Hier hat das AG Velbert eine Parallelvollstreckung zugelassen. Das dritte mit Schonfrist versehene Fahrverbot dagegen durfte nicht gleichzeitig vollstreckt werden. Vielen Bloglesern dürfte es bekannt sein, dass ich das anders sehe - das AG Velbert befindet sich gleichwohl in guter Gesellschaft, so etwa in der von Richter am BGH Dr. Peter König in: Hentschel/König/Dauer.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen